Italien: Offroad-Fahrverbot durch die Hintertür
Ein neues Gesetz unterbindet die Befahrung fast aller nicht asphaltierter Strecken in ganz Italien.
Am 1. Dezember 2021 wurde im italienischen Amtsblatt ein Dekret veröffentlicht, das – vom Landwirtschaftsminister, dem Kulturminister sowie dem Minister für den ökologischen Übergang unterzeichnet – die nationalen Mindestkriterien für die Regulierung der Wald- und Weideressourcen festlegt.
Knackpunkt des Gesetzes ist der Anhang, in dem die Fahrzeuge, die zukünftig erlaubt sind, explizit benannt werden. Daraus kann (und muss nach Aussagen diverser italienischer Verbände) der Umkehrschluss gezogen werden, dass alle anderen Fahrzeuge auf den benannten Wegen verboten sind. Das betrifft definitiv alle Strecken mit einer Maximalbreite von 2,5 Metern – und das auch unabhängig von den Besitzverhältnissen. Auf anderen Strecken, die im Dekret benannt werden, haben die Regionen mehr „Gestaltungsmöglichkeiten“, können aber auch hier strikte Fahrverbote aussprechen. Und obwohl der Begriff Fahrverbot nirgends auftaucht, wird ein solches mit der aktuellen Formulierung des Gesetzes quasi durch die Hintertür eingeführt.
Ein Verbot der Offroad-Nutzung, wie es nun wirksam wird, ist die indirekte Folge davon, weil im Dekret erstmals die zugelassenen Fahrzeugarten anhand von Beispielen klassifiziert wurden. Die Nutzung des Geländes ist mit dem neuen Gesetz in Italien nur für eine bestimmte Art von Tätigkeiten (Wartung, Reparaturen, Inspektionen) und nur für Lastkraftwagen, Lkw, Traktoren, Anhänger und Betriebsmaschinen erlaubt. Freizeitaktivitäten sind damit ausgeschlossen. Wenn sich daran nichts ändert, wäre das eine schlechte und unerwartete Nachricht für die gesamte Offroad-Gemeinde.
Einspruch von Motorrad- und Fahrrad-Organisationen
In Italien gilt ein Gesetz als angenommen, wenn nicht binnen 15 Tagen nach Veröffentlichung Einspruch dagegen eingelegt wird. Das haben nun in letzter Minute verschiedene Fahrrad- und Motorrad-Organisationen getan. Gemeinsam mit Teilen der Regierung will man daran arbeiten, eine vernünftige Lösung zu finden: sei es eine Änderung des Dekrets, ein neues spezifisches Gesetz oder Ausnahmen für bestimmte Kategorien, wie z. B. Geländemotorräder oder auch Mountainbikes. Ob der Vorstoß erfolgreich sein wird, ist derzeit nicht klar.
NACHTRAG 16.12.2021
Das Landwirtschafts-Ministerium hat eine Klarstellung herausgegeben, in der es heißt:
„Es sei daran erinnert, dass die Hauptverantwortung für diese Angelegenheit bei den Regionen liegt und dass jede Region und autonome Provinz bereits ihr eigenes regionales Gesetz hat, das die Nutzung solcher Straßen regelt … Das ist seit Jahren in Kraft, ohne dass dies Auswirkungen auf die Nutzung von Forststraßen gehabt hätte. In Bezug auf den zugelassenen Verkehr auf den genannten Straßen hat sich nichts geändert, da Waldstraßen und -wege nicht den Sicherheitskriterien unterliegen, die für normale Straßen gelten, da sie nicht unter die Straßenverkehrsordnung fallen. Darüber hinaus obliegt es den Regionen, die Modalitäten der Nutzung, Verwaltung und Ausführung des Forststraßensystems zu regeln, wobei die Erfordernisse der Forstwirtschaft sowie des Umwelt- und Landschaftsschutzes zu berücksichtigen sind.“
Das in dieser Stellungnahme erkennbare Problem ist, dass das Fahren abseits der Straße in ganz Italien, vor allem im Norden, schon immer verboten war. Aber es gab ein Schlupfloch, mit dem man Einspruch einlegen konnte, wenn man eine Geldstrafe erhielt. Viele Geländefahrer, die auf der Grundlage regionaler Gesetze (die bestimmte Straßen auf eine bestimmte Art und Weise definieren) zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, legten dann Berufung wegen Verfassungswidrigkeit ein, da es ein übergeordnetes nationales Gesetz gab, das alle unbefestigten Wege, einschließlich Maultierpfaden, mit regulären Straßen gleichsetzte. Und das soll nun eben abgeschafft werden.
Schlussendlich können also die Regionen jetzt machen, was sie wollen, es ist einfach nicht mehr möglich, Einspruch einzulegen.